Berufsprofil Diakon:in
Rummelsberger Erklärung „Wozu wir berufen sind…“
Die Hauptversammlung hat den innerverbandlichen Reform- und Umbauprozess der Gemeinschaften und des Dachverbandes in der „Rummelsberger Erklärung“ zusammengefasst:
1. Die Evangelische Kirche nimmt auch im Diakonat ihren Zeugnisauftrag verantwortlich war.
Dazu ist jeder Christ, jede Christin berufen.
2. In Diakonischen Gemeinschaften sammeln sich Menschen, die diesen Auftrag als Beruf und Berufung annehmen und leben.
Gemeinschaften geben Raum, den Auftrag zu reflektieren, zu aktualisieren und lebendig zu halten. So wirken Diakonische Gemeinschaften am Aufbau der Kirche mit:
- Wir Mitarbeitende im Diakonat [= Menschen, die diakonisch handeln] verstehen unseren Dienst bewusst als im Evangelium begründeten Auftrag der Kirche.
- Wir Diakoninnen und Diakone nehmen als eingesegnete Mitglieder der Gemeinschaft – durch die Kirche ordentlich berufen – diesen Auftrag öffentlich erkennbar wahr.
- Wir Mitarbeitende im Diakonat, Diakoninnen und Diakone, vergewissern uns unseres Auftrags im Rahmen Diakonischer Gemeinschaften – geistliche Orte der Reflexion unseres Glaubens, unserer diakonischen Haltung, unseres Handelns im Diakonat.
- Als „Gemeinschaft mit anderen“ stiften und fördern Diakonische Gemeinschaften exemplarisch Gemeinschaft der Menschen in Kirche, Diakonie und Gesellschaft.
- Diakonische Gemeinschaften nehmen lokal und global, betend und arbeitend teil an der Welt-Verantwortung der Kirche. Sie gestalten Spiritualität und gemeinsames Leben in der Hinwendung zu Gott und zum Menschen.
- Diakonische Gemeinschaften sind Bildungsgemeinschaften; sie gestalten Bildungswege und fördern die diakonisch reflektierte Professionalität ihrer Mitglieder lebenslang.
- Diakonische Gemeinschaften begleiten ihre Mitglieder (berufs-)biografisch durch Fortbildung, Seelsorge und Ermutigung zum Glauben.
3. Diakone, Diakoninnen und Mitarbeitende im Diakonat gestalten Kirche, Gemeinde, Diakonie und Gesellschaft mit.
- Wir tun es, weil wir die Menschenfreundlichkeit Gottes erfahren. Das macht uns frei und mutig, um Gottes Willen nah bei den Menschen zu sein.
- Wir kommunizieren das Evangelium von der Menschenfreundlichkeit Gottes in Kirche und Diakonie, Gemeinwesen und Gesellschaft.
- Diakone und Diakoninnen sind ausgebildet (doppelt qualifiziert) und ordentlich durch die Kirche berufen und beauftragt.
- Diakoninnen und Diakone sind befähigt, das spezifische Profil diakonischer Dienste zu erhalten und weiter zu entwickeln und zugleich die gesellschaftliche Wirkkraft der Kirche zu stärken.
- Diakoninnen Diakone und Mitarbeitende im Diakonat bauen Brücken zwischen Kirche, Diakonie und Gemeinwesen.
Beschluss der Hauptversammlung des VEDD, Rummelsberg, am 24.11.2011
Rechtliche Grundlagen
Der VEDD hat eine Synopse – einen Vergleich der Gesetzestexte in den Landeskirchen – zum Thema Diakoninnen und Diakone erstellt. Diese Synopse haben wir in unserer Reihe Impulse veröffentlicht.
Kirchengesetz
Über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG)
Landeskirchengesetze
- Evangelische Landeskirche Anhalts
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/11764 - Evangelische Landeskirche in Baden
Kirchliches Gesetz über den Dienst der Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Gemeindediakoninnen- und -diakonengesetz – GDG)
https://www.kirchenrecht-ekiba.de/document/4237 - Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse der Rummelsberger Diakone und Diakoninnen (Diakonen- und Diakoninnengesetz – DiakG)
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Felkbdiakg%2Fcont%2Felkbdiakg.inh.htm&pos=0&lasthit=True
Bitte beachten Sie: Auf der Seite ist nur der Inhaltsüberblick über das Diakonengesetz zugänglich.
Der komplette Gesetzestext steht online nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an den Ansprechpartner für Hf 7 (operative Leitung) der ELKB:
Reiner Schübel | Tel.: 089 – 5595341 | E-Mail - Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union
https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/156
und das Leitbild für Diakoninnen und Diakone der EKBO
https://www.ekbo.de/fileadmin/user_upload/100823_EKBO_Leitbild_Diakon_web.pdf - Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
Kirchengesetz über die Ausbildung und den Dienst der Diakone und Diakoninnen (Diakonengesetz -DiakG)
https://www.kirchenrecht-braunschweig.de/document/33054 - Bremische Evangelische Kirche
Gesetz über das Dienstverhältnis der diakonisch-pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bremischen Evangelischen Kirche
https://www.kirchenrecht-bremen.de/document/13838 - Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Rechtsverordnung über Ausbildung und Dienst der Diakonin und des Diakons
https://www.kirchenrecht-evlka.de/document/21083 - Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Kirchengesetz zur Ordnung des Amtes und der Berufung von Diakonen in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
https://www.kirchenrecht-ekkw.de/document/17759 - Lippische Landeskirche
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union
https://www.kirchenrecht-lippe.de/document/32219 - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakone in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/25993 - Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
Kirchengesetz über die Einsegnung und den Dienst der Diakoninnen und Diakone sowie der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz – DGpDG)
https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/43079 - Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
Kirchengesetz über Ausbildung und Dienst der Diakone
https://www.kirchenrecht-oldenburg.de/document/23204 - Evangelische Kirche der Pfalz
Gesetz über die Ordnung des Amtes der Gemeindediakonin/des Gemeindediakons
https://www.kirchenrecht-evpfalz.de/document/14524 - Evangelische Kirche im Rheinland
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2595 - Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Kirchengesetz über das Amt der Diakonin und des Diakons
https://www.evlks.de/Rechtssammlung/PDF/3.6.2_DiakonenamtsG__ab_01.01.2020_.pdf - Evangelische Kirche von Westfalen
Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union
https://www.kirchenrecht-ekvw.de/document/5922 - Evangelische Landeskirche in Württemberg
Kirchliches Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
https://www.kirchenrecht-ekwue.de/document/17945


